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2007-12-21 10:56:51
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InterNutrition fordert rasche Umsetzung des neuen Gentechnik-Gesetzes

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Zürich, 29. Dezember 2003. Die Schweiz hat ab 1.1.2004 mit dem Inkrafttreten des neuen Gentechnik-Gesetz klare Regelungen für die Anwendung der Biotechnologie in der Landwirtschaft und Ernährung. Die umfassende Regelung der Gentechnik schafft Rechtssicherheit und gewährleistet Sicherheit und Wahlfreiheit der Konsumenten. Das Gentechnik-Gesetz wird den Forschungs- und Werkplatz Schweiz stärken, wenn der Bund die Bestimmungen zügig umsetzt, insbesondere bei der Information und dem Dialog über die Sicherheit.

Am 1. Januar 2004 tritt das vom Parlament im vergangenen Jahr verabschiedete Gentechnik- Gesetz (GTG) für die Anwendung der Gentechnik im ausserhumanen Bereich in Kraft. Die Internutrition ist erfreut, dass die verantwortungsvolle Anwendung der Gentechnik in der Schweiz nun durch ein umfassendes Regelwerk untermauert wird.

Das Schweizerische Gentechnik-Gesetz gehört zu den strengsten auf der Welt. Es hält im Zweckartikel fest, dass diese neue Technik dem Wohle des Menschen, der Tiere und der Umwelt dienen soll, gleichzeitig aber auch missbräuchliche Einsätze verhindert werden sollen. Die InterNutrition geht davon aus, dass mit diesem wichtigen Schritt der Forschungsplatz Schweiz gestärkt und gefördert wird, indem nun ganz klare Leitplanken für den verantwortungsvollen Einsatz der modernen Biotechnologie in der Forschung und insbesondere in der Landwirtschaft existieren. Das Gentechnik-Gesetz sollte auch für die biotechnologische Forschung neue Impulse auslösen, da es verlangt dass bei der Umsetzung insbesondere der Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Gentechnologie Rechnung getragen wird.

Mit dem zügigen Inkrafttreten des Gentechnik-Gesetzes entpuppt sich die Moratoriums-Initiative für ein fünfjähriges Verbot der Gentechnik in der Landwirtschaft als unnötige und unnütze politische Zwängerei, die eine klare Ablehnung durch Bundesrat, Parlament und Volk verdient. Mit dem Gentechnik-Gesetz soll auch die Information der Öffentlichkeit gefördert werden. Darum verlangt die Internutrition von den zuständigen Bundesbehörden, die Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit unverzüglich anzupassen, damit diese im Sinne des Gesetzes den Dialog mit der Öffentlichkeit über sicherheitsrelevante Fragen führen kann.


Für weitere Auskünfte:
Dr. Jan Lucht, InterNutrition, Postfach, 8021 Zürich
jan.lucht@internutrition.ch ,
Tel: (+41) 043-255 20 60, Fax: (+41) 043-255 20 61

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