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2007-12-21 10:56:51
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Koexistenz auf wissenschaftlicher Basis - Verordnungsentwurf geht in die richtige Richtung

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Zürich, 3. Oktober 2005. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat heute die Anhörung über den Entwurf einer Koexistenzverordnung eröffnet. Internutrition begrüsst diesen Schritt, der für die Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft die notwendigen Voraussetzungen schafft.

Nur bewilligte GVO dürfen in der Schweiz angebaut werden. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind wissenschaftliche Arbeiten, mit denen eine mögliche Auskreuzung untersucht wird. Der Bewilligungs-Inhaber, in der Regel der Saatgut-Hersteller, muss für den Bauern verbindliche Anbauregeln erlassen, welche sicherstellen dass ein möglicher GVO-Eintrag in benachbarte Felder unter einem niedrigen Grenzwert liegt. Dabei erforderliche Isolationsabstände müssen auf der Betriebsfläche des Bauern liegen, welcher GVO anbauen möchte - Nachbarn werden so nicht zu Konzessionen gezwungen. Die Haftungsregeln richten sich nach dem strengen Gentechnik-Gesetz.

Internutrition ist überzeugt, dass damit auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Richtlinien entstehen werden, welche eine Koexistenz auch in der Schweiz ermöglichen.

Damit ist die Wahlfreiheit der Konsumenten gewährleistet, und das Gentech-Moratorium, welches den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft verbieten würde, ist völlig überflüssig.


Für weitere Auskünfte:
Dr. Jan Lucht, InterNutrition, Postfach, 8021 Zürich
jan.lucht@internutrition.ch ,
Tel: (+41) 043-255 20 60, Fax: (+41) 043-255 20 61

Tagung: GVO-Futter


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