Produktesicherheit geht vor
Die Verordnung über das Bewilligungsverfahren (VBGVO) für Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) regelt die Zulassung für sogenannte GVO-Lebensmittel, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe. Massgebend für die Erteilung von Bewilligungen ist primär die Sicherheit der Nahrungsmittel. Eine Bewilligung wird nur erteilt:
- wenn die Gefährdung der Gesundheit nacht aktuellem Stand der Wissenschaft ausgeschlossen werden kann.
- wenn alle Vorschriften des Umweltschutz-, Epidemie-, Tierseuchen- und Tierschutzgesetzes erfüllt sind.
Die Verordnung definiert dabei als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) "gentechnisch veränderte Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen, deren genetisches Material in vitro so verändert worden ist, wie es unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht möglich ist".
Zuständig für die Abwicklung des Verfahrens sowie die Prüfung eines Bewilligungsgesuches ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Im Rahmen der Verfahrens findet auch eine Anhörung der Bundesämter für Landwirtschaft (BLW), für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) sowie für Veterinärwesen (BVET) statt.