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03-07-2002 00:00:00
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Ja zu strengen Leitplanken, nein zu Verboten

Roland Bilang, InterNutrition
Auszug aus dem Artikel "Gentechnologie versus Biolandwirtschaft" von Daniel Ammann und Roland Bilang

Seit 1992 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Umfragen und an der Urne wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass sie im Zusammenhang mit der Gentechnologie keine Verbote wünschen. Gefragt ist vielmehr eine Gesetzgebung, welche uns erlaubt, die Chancen dieser Schlüsseltechnologie zu nutzen und deren Missbrauch zu verhindern. Die Gen-Lex Vorlage, die demnächst in den eidgenössischen Räten behandelt wird, trägt diesem Wunsch Rechnung. Mit dem Verzicht auf Verbote und strengen Zulassungsbedingungen zeigt der Bundesrat und die Mehrheit der Ständeratskommission den richtigen Weg auf für die weitere Regelung der Gentechnologie.

Die heute geltende Freisetzungsverordnung und die geplante Verschärfung der Bewilligungspraxis stellt den Schutz von Mensch und Umwelt sicher. Trotzdem wurde von verschiedener Seite die Forderung nach einem Moratorium für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen laut. Dies wäre allerdings ein Schritt in die falsche Richtung.

Chancen nicht verbauen
Die Landwirtschaft wird sich immer wieder neuen Herausforderungen stellen müssen. Dazu zählt auch die Bekämpfung von bekannten und noch unbekannten Krankheiten und Schädlingen. Es kommen nun immer mehr gentechnisch veränderte Pflanzen auf den Markt, die auch für die schweizerische Landwirtschaft von Nutzen sein werden und einen Beitrag zu deren Nachhaltigkeit zu leisten vermögen. Mit einem Moratorium wäre es vielleicht erlaubt, solche Pflanzen zu prüfen, mit deren Vermarktung müsste aber zugewartet werden, selbst wenn sie sich als sinnvolle Lösung für die anstehenden Probleme erweisen sollten.

Ein Moratorium würde auch der Forschung schaden
Die Schweiz hat in der Gentechforschung bei Pflanzen hervorragende Resultate hervorgebracht, beispielsweise der an der ETH Zürich entwickelte "Golden Rice" oder krankheitsresistente Weizenpflanzen. Das Interesse an diesen Errungenschaften ist auf der ganzen Welt sehr gross. Mit einem Moratorium würden unnötigerweise entwicklungsfeindliche Signale ausgesendet, die die Glaubwürdigkeit unserer Wissenschaft und des Forschungsplatzes Schweiz aufs Spiel setzen.

Selbst wenn Forschungsvorhaben nicht unter ein Moratorium fallen, würde ein solches die praxisorientiert Erforschung von gentechnisch veränderten Pflanzen in unserem Land stark beeinträchtigen. Es ist unklar, wo jeweils die Grenze zwischen Forschung und Anwendung gezogen werden. Forschungsprojekte werden kaum noch finanziert und durchführt, wenn die Entwicklung zur Praxisreife unsicher und die kommerzielle Nutzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse von vornherein verboten ist.

Keine Insellösung anstreben
In der EU ist man derzeit bemüht, möglichst schnell vom unsäglichen und rechtswidrigen de facto Moratorium wegzukommen. EU-Umweltministerin Wallström verkündete Anfang Februar, dass die während Jahren auf Eis gelegten Gesuche nun zügig zu behandeln seien. Ein Moratorium in der Schweiz wäre also eine Insellösung, die gerade auch im Hinblick auf unser kleines Territorium einen etwas skurrilen Charakter hätte. Wie soll dem Genfer oder Rheintaler Landwirt dereinst erklärt werden, dass er eine krankheitsresistente gentechnisch veränderte Sorten nicht anbauen darf, sein Nachbar ennet der Grenze aber sehr wohl?

Ein Verbot - ein Moratorium ist ein Verbot auf Zeit - des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen ist weder aus ökologischen noch aus wirtschaftlichen noch aus ethischen Gründen zu rechtfertigen. Vor allem aber kann es nicht Aufgabe der Politik sein, Entscheide gegen eine neue, sinnvoll eingesetzte Technologie zu fällen, um damit die Vermarktung einer bestehenden Produktelinie (gemeint ist der Biolandbau) zu schützen.

Wir brauchen keine "Denkpausen", sondern sinnvolle Rahmenbedingungen für den verantwortungsvollen Umgang mit der Gentechnik in der Landwirtschaft.

Genlex
Gentechnikgesetz GTG
Agrarpolitik 2007
De facto Moratorium stellt Forschung vor Probleme
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Das Phantom der Gentechnik
Gentechnik in der Landwirtschaft
Faktenblatt Haftpflicht
Faktenblatt Moratorium


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