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03-07-2002 00:00:00
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Gentechnik in der Landwirtschaft

(LID-Dossier Nr. 385 vom 8. Juni 2001)

Dr. Roland Bilang, dipl. Ing.-Agr. ETH, InterNutrition, Schweizerischer Arbeitskreis für Forschung und Ernährung
Bernadette Oehen, Projektleiterin Genschutz, WWF Schweiz

Zusammenfassung

Pro Gentech: Ökologische und agronomische Sicherheit mit Gentechnik
1.1 Ergebnisse von Laborstudie nicht übertragbar
1.2 Langzeitstudien
1.3 Lebensmittel aus GVO sind sicher
1.4 Gentechnisch verbessertes Saatgut boomt
1.5 Lage in der Schweiz: dichtes Regelwerk, keine GVO
2 Gen-Lex
2.1 Die Forderung nach einem Moratorium
2.2 Zur Frage der Haftpflicht

Contra Gentech: Chancen nicht belegt, Risiken zu wenig untersucht
1.1 Stimmung in der Bevölkerung ist kritisch
1.2 Neu verpackte Versprechen für die dritte Welt
1.3 Gesundheit durch Vitamin A, aber wie?
1.4 Insektengeschützter Mais für Kenia, aber welcher?
1.5 Schweiz: Auch keine Lösung in Sicht
1.6 Risiko für die Umwelt bleibt
1.7 Statt Risiko
1.8 Das Umdenken ist in Gefahr
1.9 Keine Pestizideinsparungen in den USA
1.10 Beispiel Soja
1.11 Gentech-Baumwolle trotzdem mit Schädlingen
1.12 Beispiel Mais: Ertrag ist auch nicht grösser
1.13 Gentechnik in der Landwirtschaft: Mehrkosten für Bauern und Staat
2. Die Forderung der Umweltverbände

Zusammenfassung

In der laufenden Sommersession berät der Ständerat die Regelung der Gentechnik im ausserhumanen Bereich (Gen-Lex). Der Bundesrat wollte ursprünglich zu diesem Zweck das Umweltschutzgesetz anpassen und weitere notwendige Anpassungen in anderen betroffenen Gesetzen vornehmen. Die Kommisison für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat aber ein eigenes Gentechnikgesetz vorgeschlagen. Der Bundesrat hat sich damit einverstanden erklärt. Auch die im Vorschlag der Ständeratskommission enthaltene strenge Bewilligungspflicht für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen entspricht dem Willen des Bundesrates.
Eine ganze Reihe von Organisationen aus Landwirtschaft, Naturschutz und Konsumentenschutz fordert dagegen ein Freisetzungsmoratorium. Nur mit einem befristeten Verzicht auf den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen könne ein klares Signal gesetzt werden, dass die Schweizer Landwirtschaft in den nächsten Jahren keine Gentechnik anwenden will, argumentieren sie. Nur so könne auch das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die einheimische Produktion gestärkt werden. Ferner seien verschiedene Fragen zum Risiko von Gentransfers und zu weiteren potentiellen Umweltrisiken noch zu wenig geklärt. Das Moratorium soll sich aber nur auf die kommerzielle Verwertung beziehen. Freisetzungen im Rahmen der Forschung sollen unter strengen Voraussetzungen möglich sein.
Die Forschung wehrt sich gegen ein Moratorium. Dieses sei ein Schritt in die falsche Richtung, weil damit der Schweizer Landwirtschaft die Chance genommen werde, mit gentechnisch veränderten Pflanzen bekannte und noch unbekannte Krankheiten und Schädlinge besser zu bekämpfen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Ein Moratorium würde ferner dem Forschungsplatz Schweiz schaden. Sogar wenn Forschung nicht unter ein Moratorium fiele, so die Gentech-Befürworter, würde ein solches die praxisorientierte Erforschung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz stark beeinträchtigen, weil zum Teil unklar sei, wo die Grenze zwischen Forschung und Anwendung gezogen werde.

Im Folgenden stellt Roland Bilang von der InterNutrition die Argumente der Gentech-Befürworter vor, Bernadette Oehen vom WWF diejenigen der Gentech-Gegner.


Pro Gentech:
Ökologische und agronomische Sicherheit der Gentechnik

Dr. Roland Bilang, dipl. Ing.-Agr. ETH, InterNutrition

Gentechnik bietet dem Saatzüchter eine alternative Methode zur Erlangung seiner an sich klassischen Zuchtziele. Über die Chancen und Risiken, die sich aus dem Einsatz dieser neuen Technologie ergeben, wurde in den vergangenen 15 Jahren viel gesprochen und geschrieben. Oft standen und stehen sich dabei Heilsverkündungen und Untergangszenarien gegenüber. Beide diese extremen Positionen erweisen sich in der Zwischenzeit als ungeeignet, die Folgen der landwirtschaftlichen Gentechnik zutreffend zu beschreiben. Wie so oft liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen: weder ist die Gentechnik ein Patentrezept zur Lösung sämtlicher landwirtschaftlicher Probleme inklusive des Welthungers, noch ist sie der Inbegriff für die Zerstörung der natürlichen Ressourcen durch eine industrialisierte Landwirtschaft. InterNutrition erörtert die Folgen der Gentechnik anhand von Fakten, die sich aus ihrem bisherigen Einsatz ergeben haben. Einige solcher Fakten werden im Folgenden skizziert.

Ergebniss von Laborstudie nicht übertragbar

Eine Laborstudie, die im Mai 1999 die Bedrohung des Monarchfalters durch den Pollen gentechnisch veränderter insektenresistenter Maissorten (Bt-Mais) nachwies, stiess in der Bevölkerung als auch in der Fachwelt auf eine riesige Resonanz. Der Bericht in der renommierten Fachzeitschrift "Nature" löste eine rege Forschungstätigkeit unter praxisnahen Feldbedingungen aus. Sie alle brachten in den vergangenen 2 Jahren viele neue Erkenntnisse über die Auswirkungen von Bt-Sorten auf Nichtzielorganismen. Die meisten davon stehen im Widerspruch zur früheren Arbeit. Heute gehen Fachkreise davon aus, dass sich die Resultate der Laborstudien in diesem Fall - wie auch in vielen anderen Fällen - nicht einfach auf die Prozesse in einem Agroökosystem übertragen lassen. Die Gefahren wurden überschätzt, was sich nicht zuletzt auch daran zeigt, dass die Population des Monarchfalters wächst.
Zahlreiche Feldstudien über die ökologischen Sicherheit von gentechnisch veränderten Pflanzen, die von den Behörden, öffentlichen Institutionen und der Industrie erstellt wurden, zeigen dasselbe Bild: von allen untersuchten Nichtzielorganismen im Boden und in den Feldern erleidet keiner einen Nachteil durch die Gentechnik. Eine Literaturliste der im Zusammenhang mit Bt-Mais untersuchten Organismen kann hier abgerufen werden.
Auch hinsichtlich der agronomischen Eigenschaften sind die mittels Gentechnik veränderten Sorten bestens untersucht. Die Resultate einer im diesem Frühjahr veröffentlichten zehnjährige Studie (Nature 409, S. 682) haben beispielsweise gezeigt, dass sich aus gentechnisch veränderten Sorten keine "Super-Unkräuter" entwickeln. Hingegen könnte die Gentechnik die Artenvielfalt auf unseren Äckern positiv beeinflussen: beim Anbau gentechnisch veränderter Futterrüben, die gegen das Herbizid Glyphosat resistent sind, kann die Unkrautregulierung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden als bei herkömmlichen Futterrüben. Dadurch vermag sich im Frühjahr eine vielfältigere Begleitkraut-Flora aufzubauen, was sich wiederum in einer erhöhten Artenvielfalt bei den Insekten auswirkt (Nationales Umweltforschungsinstituts Dänemarks (NERI), Technical Report No. 349).

Langzeitstudien

Die längerfristigen Auswirkungen auf die Agroökosysteme werden derzeit an verschiedenen Orten weiter untersucht. In Deutschland beispielsweise wurden letztes Jahr auf 560 ha drei gentechnisch veränderte Maislinien angebaut. Die dabei durchgeführte Biosicherheitsforschung dient auch dazu, weitere Erfahrungen im Anbau mit gentechnisch veränderten Sorten im Vergleich zu bestehenden konventionellen Alternativen zu sammeln. Sie wird durch ein begleitendes Monitoring ergänzt, wenn die Sorten dereinst für den landwirtschaftlichen Anbau zugelassen werden. Mit diesem neuen Instrument können indirekte und eventuell unerwartete, erst unter den Bedingungen des landwirtschaftlichen Anbaus feststellbare Auswirkungen erfasst werden.

Aus den bisherigen Erfahrungen mit gentechnisch veränderten Pflanzen ergeben sich keine Hinweise darauf, dass die Gentechnik in der Pflanzenzüchtung irgendwelche neuen, aus der klassischen Züchtung nicht bekannten Probleme hervorrufen könnte. Neu ist, dass agronomische Probleme bei gentechnisch veränderten Sorten als "Risiko" betrachtet und so zum Politikum werden.

Lebensmittel aus GVO sind sicher

Bei konventionell gezüchteten Sorten werden toxikologische Gefährdungen durch die aus ihnen gewonnen Lebens- und Futtermittel aufgrund der langjährigen Erfahrung mit dem Zuchtmaterial weitgehend ausgeschlossen. Schwankungen in der Ausbildung von Inhaltsstoffen sind zwar bekannt, Standarduntersuchungen auf unerwartete toxische Inhaltsstoffe werden aber trotzdem nicht verlangt.
Im Gegensatz zur minimalen Sicherheitsbeurteilung von Lebensmitteln aus konventionell hergestellten Pflanzen werden im Rahmen des behördlichen Zulassungsverfahrens für gentechnisch produzierte Lebensmitteln die neu eingeführten Proteine und allfällige Stoffwechselprodukte auf ihre Toxizität überprüft. Weiter werden das Vorkommen von allergenen Substanzen, Veränderungen in der Nährstoffzusammensetzung und eine mögliche Übertragung von Antibiotikaresistenz-Markergenen auf den Menschen untersucht. Sämtliche bisherigen Untersuchungen und Erfahrungen haben bestätigt, dass mit Hilfe der Gentechnologie hergestellte Lebensmittel ebenso sicher sind wie herkömmlich hergestellte.

Eine umfangreiche Literaturstudie der American Medical Association (AMA) über Arbeiten zum Thema gentechnisch veränderte Pflanzen und Nahrungsmitteln kommt zu folgenden Schlüssen:

  • Gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sind seit mehr als 10 Jahren weltweit im Handel, ohne dass negativen Auswirkungen bekannt geworden wären;
  • GVO-Lebensmittel enthalten keine neuen toxischen Stoffe: sie sind für Mensch, Tier und Umwelt ungefährlich;
  • GVO-Lebensmittel sind nachweislich gleichwertig mit konventionell hergestellten Lebensmitteln;
  • Das allergene Potenzial von GVO-Lebensmitteln ist gleich hoch oder geringer als das von konventionell hergestellten Lebensmitteln, aber keineswegs höher;
  • Bis heute ist ein DNA-Transfer von Antibiotika-Resistenzen aus gentechnisch verändertem Pflanzenmaterial auf Darmbakterien nicht nachgewiesen worden;
  • Die Verwendung von Antibiotika-Resistenzgenen als Marker hat bis heute nicht zur Entwicklung Antiobiotika-resistenter Krankheitskeime beim Menschen oder beim Tier geführt. Solche Markergene werden in Zukunft aber trotzdem nicht mehr eingesetzt.

Die Studie ist im Internet einsehbar.

Gentechnisch verbessertes Saatgut boomt

Ein weiteres Faktum mag überraschen angesichts des erbitterten Widerstandes gegen die Gentechnik in weiten Teilen Europas: seit deren Einführung Mitte der 90er Jahre nimmt der Anteil gentechnisch veränderter Saaten vorab in Nord- und Südamerika Jahr für Jahr zu (s. Abbildungen). Mittlerweilen werden in den USA beinahe 70% der Baumwoll- und über 60% der Sojafelder mit gentechnisch veränderten Sorten bebaut. Alleine die herbizid-tolaranten (HT) Sojasorten wurden im letzten Jahr weltweit auf über 25 Millionen Hektaren angebaut, was 36% der Soja-Weltjahresproduktion entspricht. Auch der Anteil gentechnisch veränderter Maissorten (insekten- und herbizidtolerante) wuchs in den USA seit 1996 von unter 5% auf ca. 25% in diesem Jahr.


Quelle: James, Global Status of Commercialized Transgenic Crops: 2000.
 ISAAA Briefs No. 21, Preview, ISAAA: Ithaca, NY

Das amerikanische Landwirtschaftsministerium USDA untersuchte verschiedene Faktoren, welche die Übernahme neuer Technologien durch Farmer beeinflussen. Dazu zählen die Grösse des Landwirtschaftsbetriebs, die Ausbildung und die praktische Erfahrung des Betriebsleiters, die Lage des Betriebs sowie Anbau- und Abnahmeverträge.
Im Falle der HT Sorten sind folgende Faktoren für deren grosse Beliebtheit beim amerikanischen Farmer mitverantwortlich:
Das Unkrautmanagement wird mit HT Sorten flexibler. An die Stelle mehrer Vorauflaufherbizide und selektiver Nachauflaufherbizide können eine bis zwei Nachauflaufbehandlungen mit einem Totalherbizid (Glyphosat oder Glufosinat) treten. Während im konventionellen Sojaanbau durchschnittlich 3 bis 5 verschiedene Wirkstoffe eingesetzt werden, sind es beim Anbau von HT Sorten im Schnitt noch 1,4. (Unkrautbefall kann in der Soja zu Ertragsausfällen von 30% bis 50% führen. Die Unkrautregulierung gilt daher als die entscheidende Pflanzenschutzmassnahme beim Sojaanbau. In den USA werden beispielsweise 98% der Sojakulturen mit Unkrautregulatoren behandelt.)
Seit der Einführung der gentechnisch veränderter Sorten ersparen sich die amerikanischen Sojaproduzenten jährlich insgesamt 19 Millionen Fahrten über ihre Felder. HT Pflanzen ermöglichen den Landwirten zunehmend die Umstellung auf Anbausysteme mit reduzierter Bodenbearbeitung. Unter dem Strich trägt dies zum Schutz des Bodens vor Verdichtungen und Erosion bei und bringt eine Einsparung an Arbeitszeit, Treibstoff, Maschinenkosten und CO2-Ausstoss. Bei insgesamt mehr als 25 Millionen Hektaren HT Soja weltweit ergibt das eine beachtliche Reduktion der Umweltbelastung.
Der Anbau von HT Sorten lohnt sich finanziell: die höheren Saatgutkosten auf Grund der erhobenen "technology fee" können durch den Einsatz des billigeren Totalherbizides und die geschilderten Vereinfachungen im Unkrautmanagement mehr als kompensiert werden.


Quelle: National Agricultural Statistics Service, June 2000 / March 2001

In der Schweiz haben wir bis anhin darauf verzichtet, das Potenzial gentechnisch veränderten Saatguts unter den für unsere Landwirtschaft relevanten ökologischen und ökonomischen Bedingungen experimentell zu erforschen. Generell herrscht die Meinung vor, dass die heute zur Verfügung stehenden Sorten keinen Beitrag zur Lösung unserer Probleme beitragen können. Die Frage drängt sich jedoch auf, ob die Option Gentechnik nicht auch bei uns - beispielsweise für den bodenschonenden pfluglosen Anbau - zumindest prüfenswert wäre.

Lage in der Schweiz: dichtes Regelwerk, keine GVO

Laut Lebensmittelverordnung vom 1. Juli 1999 müssen in der Schweiz Lebensmittel deklariert werden, die einen Anteil an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) von mehr als 1 Prozent enthalten. Diese Deklarationslimite gilt allerdings nur für die in der Schweiz als Lebensmittel zugelassen GVO (Tabelle 1), für nicht zugelassene GVO gilt die Nulltoleranz. Die Deklaration "aus gentechnisch/genetisch verändertem X (z.B. Mais, Soja) hergestellt" bezieht sich immer auf die einzelnen Zutaten eines Lebensmittels und schliesst auch gentechnisch veränderte Mikroorganismen - z.B. in Joghurts - mit ein. Diese Kennzeichnung erfolgt im Verzeichnis der Zutaten.
Für Importe von nicht vermehrungsfähigem Material wie Sojaschrot oder Maiskleber zur Verwendung als Futtermittel gilt die ebenfalls am 1. Juli 1999 in Kraft gesetzte Verordnung des BLW über die GVO-Futtermittelliste. Eine Kennzeichnung der Futtermittel muss bei Ausgangsprodukten und Einzelfuttermitteln mit mehr als 3 % und bei Mischfuttermitteln mit mehr als 2 % GVO-Anteil vorhanden sein.
Mit der am 1. Juli 2000 in Kraft getretenen Änderung der Saatgutverordnung wurde schlussendlich auch die Deklaration bei Saatgut geregelt: nicht als GVO gekennzeichnet werden Saatgutposten, wenn sie weniger als 0.5% einer in der Schweiz als Lebens- oder Futtermittel zugelassenen gentechnisch veränderten Sorte enthalten.
In einer im April 2001 veröffentlichten Studie legte das Bundesamt für Gesundheit BAG dar, dass es in der Schweiz derzeit keine gentechnisch veränderte Produkte auf dem Markt hat, die Deklarationslimite von 1% bei Lebensmitteln eingehalten wird und die Warenflusstrennung somit funktioniert.

Gesetzliche Bestimmungen für den Umgang mit GVO in der Schweiz:

Tabelle 1: In der Schweiz zugelassene GVO-Futter- und Lebensmittel

Produkt Hersteller Zulassung Anbaugebiet
Roundup-Ready Soja (Herbizidtoleranz) Monsanto 1996 USA, Argentinien, Kanada, Rumänien, Mexiko
Mais Bt176
(Schädlingsresistenz)
Syngenta 1996 USA, Kanada, Argentinien, Südafrika, China, Spanien, Portugal
Mais Bt11
(dito)
Syngenta 1998 dito
Mais MON810 « Maisgard »
(dito)
Monsanto 2000 dito

Quelle: BAG, 2000

Gen-Lex

Seit 1992 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Umfragen und an der Urne wiederholt ihrem Verständnis Ausdruck verliehen, dass der Fortschritt, wie er sich beispielsweise in der Gentechnik manifestiert, nicht mit Verboten geregelt werden kann. Gefragt ist vielmehr eine Gesetzgebung, welche erlaubt, die Chancen dieser Schlüsseltechnologie zu nutzen und deren Missbrauch zu verhindern. Im März 2000 hat der Bundesrat den Entwurf zur Teilrevision des Umweltschutzgesetzes (Gen-Lex) veröffentlicht, der unter anderem eine strenge Bewilligungspraxis für den Anbau von gentechnisch veränderte Pflanzen vorsieht. Die Gen-Lex Vorlage trägt damit dem Wunsch einer Mehrheit der Bevölkerung Rechnung.

Die Forderung nach einem Moratorium

Die bereits heute geltende Freisetzungsverordnung und die geplante Verschärfung der Bewilligungspraxis stellt den Schutz von Mensch und Umwelt sicher. Trotzdem wurde von verschiedener Seite die Forderung nach einem Moratorium für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen laut. Dies wäre allerdings ein Schritt in die falsche Richtung, weil sich die schweizerische Landwirtschaft damit die Chance nimmt, sich den immer wieder neuen Herausforderungen im Pflanzenbau wirkungsvoll stellen zu können.
Dazu zählt auch die Bekämpfung von bekannten und noch unbekannten Krankheiten und Schädlingen. Es kommen nun immer mehr gentechnisch veränderte Pflanzen auf den Markt, die auch für die schweizerische Landwirtschaft von Nutzen sein werden und einen Beitrag zu deren Nachhaltigkeit zu leisten vermögen. Mit einem Moratorium wäre es vielleicht erlaubt, solche Pflanzen in eng begrenzten wissenschaftlichen Experimenten zu prüfen. Mit deren Einführung in die Praxis müsste aber zugewartet werden, selbst wenn sie sich als sinnvolle Lösung für die anstehenden Probleme erweisen sollten.
Ein Moratorium würde auch dem Forschungsplatz Schweiz schaden. Die Schweiz hat in der Gentechforschung bei Pflanzen hervorragende Resultate vorzuweisen, beispielsweise der an der ETH Zürich entwickelte "Golden Rice", der helfen kann, die weit verbreiteten Vitamin-A-Mangelerkrankungen zu lindern, oder krankheitsresistente Weizenpflanzen, die nicht mehr mit Saatbeizmitteln behandelt werden müssen. Das Interesse an diesen Errungenschaften ist sehr gross, denn die daraus resultierenden Erkenntnisse und Produkte tragen bereits zur Lösung drängender Probleme bei. Mit einem Moratorium würden unnötigerweise entwicklungsfeindliche Signale ausgesendet, die die Glaubwürdigkeit unserer Wissenschaft und des Forschungsplatzes Schweiz aufs Spiel setzen und damit auch die Fortsetzung des Technologietransfers gefährden.
Selbst wenn Forschungsvorhaben nicht unter ein Moratorium fallen, würde ein solches die praxisorientiert Erforschung von gentechnisch veränderten Pflanzen in unserem Land stark beeinträchtigen. Es ist unklar, wo jeweils die Grenze zwischen Forschung und Anwendung gezogen werden. Forschungsprojekte werden kaum noch finanziert und durchführt, wenn die Entwicklung zur Praxisreife unsicher und die kommerzielle Nutzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse von vornherein verboten ist.
Mit der im April dieses Jahres in Kraft gesetzten Richtlinie 2001/18/EG zeigt auch die EU den Weg für die sinnvolle Nutzung der Gentechnik in der Landwirtschaft auf, indem gentechnisch veränderte Pflanzen nach ebenfalls strengen Kriterien für den Anbau zugelassen werden können. Ein Moratorium in der Schweiz wäre also eine Insellösung, die gerade auch im Hinblick auf unser kleines Territorium einen etwas skurrilen Charakter hätte. Wie soll dem Genfer oder Rheintaler Landwirt dereinst erklärt werden, dass er eine krankheitsresistente gentechnisch veränderte Sorten nicht anbauen darf, sein Nachbar jenseits der Grenze aber sehr wohl?

Zur Frage der Haftpflicht

Die Gen-Lex bringt ferner eine Ausdehnung der Haftpflicht für Schäden, die sich aus dem Umgang mit GVO ergeben können. Den Saatgutherstellern ist bewusst, dass ein allfälliger Schadenersatz nicht alleine durch die Produzenten getragen werden kann. Die im vorliegenden Gesetzesentwurf vorgeschlagene Lösung, laut der ausschliesslich die Hersteller von GVO haftbar sind, kann jedoch noch nicht als befriedigend bezeichnet werden, weil damit eine sehr weitreichende und weltweit einmalige Haftung für fehlerfreie Produkte verankert würde. Zentraler Ansatzpunkt jeglicher Produktehaftung muss ein Fehler des Produktes bleiben. Der Hersteller hat sicherzustellen, dass seine Produkte ordnungsgemäss sind und Sicherheit bieten. Dies gilt bereits heute für sämtliche GVO-Produkte. Dieser Grundsatz darf nicht zu Lasten einer bestimmten Gruppe von Produkte-Herstellern aufgegeben werden. Unbestritten seitens der Saatguthersteller ist die im neuen Gesetz vorgesehene Verlängerung der Verjährungsfrist von 10 auf 30 Jahren.


Contra Gentech: Chancen nicht belegt, Risiken noch zuwenig untersucht
Bernadette Oehen, WWF Schweiz

Die Verheissungen sind verführerisch: Mit Gentechnologie, so wird behauptet, könne der Welthunger bekämpft werden, der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft reduziert, die Umwelt geschont und gesunde Lebensmittel hergestellt werden. Lauter gute Nachrichten? Doch die Stimmung in der Bevölkerung weithin ist kritisch. Die Ablehnung gentechnisch veränderter Lebensmittel ist weiterhin derart hoch, dass die Lebensmittelhersteller und der Handel in ganz Europa auf Gentechnik verzichten. Der grossflächige Anbau transgener Pflanzen findet nur in den USA, Kanada und Argentinien statt und ein de Facto Moratorium verhindert in der EU neue Zulassungen.
Heute stehen wir kurz vor der parlamentarischen Debatte zur Gen-Lex, die zum Gentechnikgesetz entwickelt wurde. Doch das ist nicht die einzige Veränderung. In den drei Jahren nach der Gen-Schutz Initiative haben sich die ehemaligen Befürworter und Gegner der Gentechnologie teilweise angenähert und die Grenzen verlaufen quer durch die politischen Lager. In einer Pressemitteilung von Landwirtschaftsorganisationen und Konsumentenschutz wurde vor kurzem Einigkeit demonstriert: in der Schweiz soll vorläufig auf die kommerzielle Anwendung von Gentechnik verzichtet werden. Die Schweizer Landwirtschaft will erproben, ob der Verzicht auf Gentechnik am Markt die Vorteile bringt, welche die Konsumentenumfragen versprechen.
Neben den Kostenüberlegungen sind Image- und Marketing für die Landwirtschaft ebenso ausschlaggebend für die Forderung nach einer Probezeit ohne Gentechnik. Wenn Konsumentinnen und Konsumenten in den Umfragen naturbelassene Nahrung so deutlich bevorzugen, dann kann ein Slogan wie <Natürlich aus der Schweiz - ohne Gentechnik!> einen handfesten Verkaufsvorteil im einheimischen und im EU Markt bedeuten.
In der Schweiz verlangen heute also nicht nur Umweltorganisationen sondern auch Bauernverbände und Konsumentenschutz ein Moratorium für die kommerzielle Anwendung der Gentechnik und aus Forscherkreisen kommt die Forderung, die Risikoforschung weiter zu entwickeln, da die vorliegenden wissenschaftlichen Daten nicht ausreichen. Für die kommenden Debatte eine spannende Ausgangslage.

Stimmung in der Bevölkerung ist kritisch

Bei der Abstimmung zur Genschutz-Initiative wurden die beiden Bereiche Landwirtschaft/Lebensmittel und Medizin unterschiedlich gewichtet. Die Anwendung von Gentechnologie in der Medizin wurde damals mehrheitlich positiv beurteilt. Wie eine Umfrage des Forschungsinitutes IPSO im Auftrag des WWF im Jahr 2000 zeigte, hat sich dieses Bild kaum verändert. Im Vergleich mit 1998 ist die Befürwortung des Einsatzes der Gentechnologie in der Medizin sogar eicht zurück gegangen, so dass eine grössere Anzahl Stimmberechtigten dem Einsatz der Gentechnologie in der Medizin skeptisch gegenüber steht.

Die Skepsis gegenüber dem Einsatz der Gentechnologie in der Landwirtschaft ist im Vergleich zu 1998 ebenfalls gestiegen:

Die Befragten sind eindeutig der Meinung, dass auf die Haltung von gentechnisch veränderten Nutztieren verzichtet werden soll: 91% der befragten Stimmberechtigten sind gegen oder eher gegen die Haltung von gentechnisch veränderten Tieren.
Dieses Anliegen von Bevölkerung und Tierschutz wurde vom Ständerat überraschend in das Gentechnikgesetz aufgenommen. Wenn dieses Anliegen die parlamentarische Debatte übersteht, wird es in der schweizerLandwirtschaft es vorläufig keine transgenen Nutztiere geben. Doch diese hätte es auch ohne dieses Verbot bis ins Jahr 2010 kaum gegeben. Offen ist hingegen die Frage, ob ein transgener Fisch - in den USA ist ein erstes Gesuch zur Marktzulassung transgener Lachse gestellt - ebenfalls unter dieses Verbot fällt oder nicht.

Gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen stimmt eine Mehrheit der Befragten, nämlich 78%, während nur 18% den Anbau eher befürworten:

Die hier präsentierte Zahlen stammen vom April 2000 und wurden im Auftrag des WWF Schweiz von IPSO erhoben. Von anderen Auftraggebern durchgeführte Meinungsumfragen bestätigen aber die grosse Ablehnung transgener Pflanzen in Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung. Eine vom GfS Forschungsinstitut durchgeführte Befragung zeigt, dass die Ablehnung dann sinkt, wenn sich ein Nutzen für die Allgemeinheit aus der Verwendung der transgenen Pflanze ergibt, wie die Bekämpfung des Welthungers oder die Verminderung der Pestizidanwendungen in der Landwirtschaft. Die Bevölkerung wägt offenbar sehr pragmatisch möglichen Nutzen gegen mögliche Risiken ab. Wie weiter unten ausgeführt, sind diese Nutzenversprechen bis heute nicht eingelöst, das Risiko für Mensch und Umwelt besteht trotzdem.

Neu verpackte Versprechen für die dritte Welt

Gentechnik drängt in die Länder des Südens: Einerseits werden die genetischen Ressourcen dieser Länder gezielt (aus)genutzt andererseits sollen gentech-Organismen die Probleme des Südens lösen. Doch der Hunger ist kein Problem der Menge sondern der Verteilung der produzierten Lebensmittel. Hunger ist ursächlich verbunden mit Armut, fehlender Arbeit und mangelhafter Ausbildung. In Zukunft wird die Ernährung der wachsende Weltbevölkerung zunehmend auch ein Mengenproblem. Für dieses komplexe Problem verspricht Gentechnik einfache Lösungen: Auf gleicher Fläche mehr produzieren und unproduktive Flächen nutzen.
Sicher ist, dass sich mit technischen Mitteln alleine weder der Welthunger noch die Zerstörung der Umwelt beseitigen lassen. Wer den Hunger bekämpfen will, muss die Armut bekämpfen. Wer ein anständiges Einkommen hat, hungert nicht. Wer Arbeit hat, kann die Umwelt schonen.. Doch das Bild der rettenden Gentech-Pflanze hat sich in vielen Köpfen festgesetzt.
An internationalen Verhandlungen über Biotechnologie zeigt sich zudem regelmässig, dass die Länder des Südens in der grossen Mehrheit dieser Entwicklung sehr kritisch gegenüber stehen. Sie fürchten neue Abhängigkeiten, neue Risiken und zu wenig Nutzen und, sie wollen kontrollieren, ob und wie sie Produkte der Biotechnologie akzeptieren wollen. Die Forderung nach der Deklaration von gentechnisch veränderten Produkten ist heute um den Erdball verbreitet.
Die in die Gentechnologie investierten Milliarden blockieren Gelder für die Entwicklung einer nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaft, die den Hunger beseitigen könnte. Einfache Lösungen für die Landwirtschaft sind nicht spektakulär und auch nicht verkaufbar. Forschung und Entwicklung bleiben in den Händen jener kapitalkräftigen Unternehmen, die sich Gentechnologie leisten können. Um die Probleme der Ernährungssicherung zu bewältigen, müssen aber Forschungsziele und Landwirtschaftsentwicklung gemeinsam mit den Produzentinnen und Produzenten, den Bäuerinnen und Bauern erarbeitet werden.

Gesundheit durch Vitamin A, aber wie?

Rund 250 Millionen Menschen aus dem Süden sind von Vitamin-A-Mangel bedroht. Vitamin-A-Mangel wird heute mit drei Strategien bekämpft: Durch Anreicherung von Lebensmitteln, durch Verabreichung hoch dosierter Vitamin-A Kapseln zweimal jährlich oder durch die Förderung von kleinen Hausgärten.
An der ETH Zürich hat eine Arbeitsgruppe genmanipulierten Reis hergestellt, der gelbgefärbt ist und Provitamin A enthält. In Zukunft soll dieser Reis dazu beitragen, die Blindheit zu verhindern. Ob der gentechnisch veränderte Reis jemals funktionieren wird, steht in den Sternen. Dabei spielt nicht nur die Menge eine Rolle. Damit Provitamin A im Darm absorbiert wird muss Fett vorhanden sein, da Provitamin A nur fettlöslich ist. Viele Diäten armer Menschen enthalten aber kaum Fett; sie würden das Provitamin A unverdaut wieder ausscheiden. In der Schweiz wurde um diesen Reise, stellvertretend für die anderen Gentech-Pflanzen, ein Glaubenskrieg entfacht. Das Muster dieser Debatte wiederholt sich: Mit keiner anderen Lösung werden in einem so frühen Stadium umfassende Versprechen verbunden und Hoffnungen genährt und mögliche Risiken bagatellisiert. Dass Kritik hier laut wird, ist verständlich.
Die reiche Erfahrung hat FAO und WHO-Verantwortliche aber gelehrt, dass nur gut integrierte Projekte langfristig wirksam sind. Es sind keine von oben diktierten Lösungen. John R. Lupien, Direktor der "Food and Nutrition Division" der FAO ist überzeugt:" Es gibt keine einzelne Wunderlösung" (there is no "quick fix" or "magic bullet" approach). Noch deutlicher sagt dies Franz Simmersbach von der FAO: "Es ist als ob Vitamin-A-Forschung die Forscher blind macht!" Nötig sei, dass die Feldarbeit und -forschung grösste Priorität habe.

Insektengeschützer Mais für Kenia, aber welcher?

Die beiden schlimmsten Feinde von Mais und Sorghum in ganz Afrika sind der Stängelbohrer und das Unkraut Striga. Maisfelder in Kenia können erbärmlich aussehen. Der Stängelbohrer allein kann in kürzester Zeit bis zu 80 Prozent der Ernte vernichten, und bei Striga-Befall können die Ernteverluste zwischen 20 und 80 Prozent betragen. Werden die Maisfelder von beiden befallen, fällt oft die gesamte Ernte aus.
Einfache und billige Methoden, um den Mais zu schützen, hat das ICIPE, geleitet vom Schweizer Hans Herren, erarbeitet: Napiergras zieht den Stängelbohrer mit seinem Duft an", sagt Hans Herren. "Das Gras produziert dann einen klebrigen Stoff, der für Stengelbohrer-Larven zur Falle wird. Nur etwa 10 Prozent der Larven überleben." Zwischen den Maisreihen wächst das Bohnengewächs Desmodium, ein bodenbedeckendes Blattgewächs, dessen Düfte die Stengelbohrer abstossen.
Der Stengelbohrer wird also vom Napiergras aus dem Maisfeld nach aussen gelockt und vom Desmodium aus dem Maisfeld vertrieben. Dieses biologische "Push-pull"-System wurde am ICIPE neu entwickelt. Zudem zeigt Desmodium zur Überraschung aller eine grosse Wirkung gegen das Unkraut Striga. Sowohl Napiergras wie auch Desmodium sind proteinreiche Futterpflanzen für Nutztiere, Stickstoffdünger und bieten einen guten Schutz vor Bodenerosion, das alles innerhalb eines einzigen Feldes. Die Methode funktioniert, ist verfügbar, und die Bauern brauchen sie. Es ist ein System, das Gerechtigkeit ermöglicht und eine nachhaltige Landwirtschaft fördert".
In den nächsten fünf Jahren wird das ICIPE dieses Push-Pull-System gegen den Stengelbohrer nicht nur in Kenia, sondern auch in Äthiopien, Uganda und Tansania anwenden, in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen nationalen Forschungsinstituten. Doch die Mittel sind knapp.
Der Stängelbohrer - ein enger Verwandter des europäischen Maiszünslers - soll auch mit Gentechnik bekämpft werden. Der Schweizer Konzern Novartis will seinen Bt-Mais in Kenia testen. Das sind 6,2 Millionen Dollar für eine Lösung mit sehr ungewissem Erfolg. Der transgene Bt-Mais kann im besten Fall einmal eine Teillösung für ein Problem darstellen. Doch was ist mit den andern Problemen?

Schweiz: Auch keine Lösung in Sicht

Die grössten Schäden bei Kartoffel (Kraut- und Knollenfäule), Weizen (Fusarien), Mais (Stängel- und Kolbenfäule), Salat (Falscher Mehltau), Raps (Rapserdfloh) und Rebe (Mehltau) werden von den verschiedensten Organismen verursacht: Insekten, Pilze, Viren. Zu diesen Hauptproblemen kommen nochmals rund 100 weitere Schaderreger dazu, die in Europa zu grösseren Schäden an Kulturen führen können. Gegen eine solche Vielzahl sind keine einzelnen "Wunderlösungen" zu erwarten. Für über 90% der dringenden Probleme der Schweizer Landwirtschaft gibt es keine oder keine praxisreifen gentechnischen Lösungsansätze. Weltweit waren 1998 waren 72% der angebauten, transgenen Pflanzäcker mit herbizidresistent Pflanzen und 28% mit insektenresistenten Bt-Pflanzen bebaut. Alle andern Eigenschaftsveränderungen (Virenresistenz oder Inhaltsstoffveränderungen) blieben deutlich unter einem Prozent. Doch diese Probleme sind in der europäischen Landwirtschaft nicht dringend.
Trotzdem fliessen immer mehr Gelder in die Landwirtschaftliche Forschung zur Entwicklung transgener Sorten. Heute besteht die Gefahr, dass Fragen der IP oder Biolandwirtschaft zuwenig erforscht werden.

Risiko für die Umwelt bleibt

Industrie und Landwirtschaft haben in den letzten Jahrzehnten schwerwiegende und unerwartete negative Effekte auf die Gesundheit des Menschen und auf die Umwelt ausgelöst. Bestehenden Regulierungen ist es nicht gelungen, Mensch und Umwelt hinreichend zu schützen. Das darf sich in der neuen Regelung zur Gentechnik nicht wiederholen. Diese Erfahrung muss dazu führen, dass Risiken weitsichtiger und breiter beurteilt werden als in den letzten Jahrzehnten. Umweltschutz soll sich im neuen Gentechnikgesetz nicht in Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung erschöpfen. Ein zusätzliches Ziel der Umweltpolitik muss die Umweltvorsorge sein. Vorsorge soll so verstanden werden, dass auch nicht naturwissenschaftliche Faktoren wie

  • Öffentlichkeit (PubliForen etc.),
  • ethische Bewertungen (Ethikommissionen etc.),
  • Alternativen (landwirtschaftspolitische Leitbilder etc.),
  • sozio-ökonomische Fragen (Regelung zum Schutz des Biolandbaus etc.)
  • ökonomische Gesichtspunkte zur Abwägung (Kosten-Nutzen-Analysen etc.).

miteinbezogen werden. Dieser Ansatz fehlt im Gentechnikgesetzt vollkommen.

Satt Risiko...

Die Umweltverbände nehmen die Risiken, die von gentechnisch veränderten Pflanzen für die Umwelt und die Biodiversität entstehen, sehr ernst.
Bei den vielen Freisetzungsversuchen, die Durchgeführt wurden, stand nur gerade bei einem Prozent die Frage nach ökologischen Risiken im Zentrum. Das ist ungenügend. Auch die Risikoforschungsprojekte,die im Auftrag des Schweizer Nationalfonds im Schwerpunktprogramm Biotechnologie durchgeführt wurden, liefern der Politik heute keine Entscheidungsgrundlage.
Wie gross die Lücken sind, zeigen einige Beispiele von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen mit eingebauten Bt-Gen:

  • Die Wirkung des Bt-Toxins ist bloss für wenige Organismen untersucht. Weitgehend unbekannt sind seine Auswirkungen auf andere Organismen - etwa auf Nützlinge.
  • Im biologischen Landbau werden Bt-Präparate verwendet: Der Bio-Landbau geht sorgsam mit dem Bt-Toxin um und bringt es deshalb nur bei einem erkennbaren Schaden aus. Die Erfahrungen mit den Bt-Präparatenzeigen, dass das Toxin in der Umwelt rasch zerfällt. Wird das Bt-Gen jedoch in Pflanzen eingebaut, bleibt es über die ganze Vegetationsperiode wirksam und wird über Pollen verbreitet. Mit unbekannter Wirkung ...
  • Transgene Pflanzen können sich mit verwandten Wild- oder Kulturpflanzen kreuzen und ihre Eigenschaften an die nächste Generation weiter geben. Beispiele: Raps, Zuckerrüben, Mais, Weizen. Wie sich diese Transgene in einer verwandten Pflanze und über die Generationen hin verhalten, ist nicht bekannt.
  • Transgene verbreiten sich über die Nahrungskette und gelangen in das Erbgut anderer, so genannter Nicht-Zielorganismen. Wissenschaftlich nachgewiesenes Beispiel: Mikroorganismen im Magen von Bienen haben ein Transgen in ihr Erbgut aufgenommen. Die Wirkung dieses Transgen bleibt auch hier unbekannt.
  • Um mögliche Risiken frühzeitig erkennen zu können, kann wird heute politisch ein Langzeitmonitoring für die Freisetzung transgener Pflanzen verlangt. Das tönt zwar plausibel, doch es löst das Problem nicht. Denn:
  • Es gibt noch keine Vorstellungen, welche Parameter das Langzeitmonitoring erfassen soll und wer es finanziert.
  • Es gibt keine Instrumente, die regeln, was zu tun ist, wenn durch Langzeitmonitoring festgestellt wird, dass ein Transgen bereits einen Schaden verursacht hat - etwa die Kontamination einer Bioernte.
  • Langzeitmonitoring kann einen Schaden nur feststellen. Ziel der Gesetzgebung muss es jedoch sein, den Schaden zu vermeiden.
Das Umdenken ist in Gefahr

Die gentechnischen Methoden können für einen Farmer in der industrialisierten Landwirtschaft kurzfristig interessant sei. Sie zementieren damit aber eine auf Monokulturen basierenden High-input- Landwirtschaft, welche die bekannten Umweltprobleme Gewässerverschmutzung, Schädigung der Bodenfruchtbarkeit und Artenverlust hauptsächlich mitverursacht .
Wie unten dargestellt bringen transgene Pflanzen bis heute kaum eine ökonomische Effizienzsteigerung - transgene Pflanzen sind kaum ertragreicher und benötigen kaum weniger Pestizide. Zusätzlich bergen sie viele unberechenbare und langfristige Risiken (Auskreuzung von transgenem Pollen, Resistenzdurchbrüche, Schädigung von Nicht-Ziel-Organismen, Antibiotika-Resistenzen, unerwartete Positionseffekte, Allergien etc.). Diese Risiken werden von der Allgemeinheit getragen.
WWF Schweiz und Pro Natura sind daran interessiert, den Einsatz an Chemikalien in der Landwirtschaft zu reduzieren. Doch der Weg mit transgenen Pflanzen kann aus ökologischer Sicht nicht überzeugen:

  • In der kleinräumigen, einheimischen Landwirtschaft werden mit der Umstellung auf IP oder Bio-Produktion bedeutend mehr Chemikalien eingespart als mit transgenen Pflanzen.
  • Die Untersuchungen des WWF Schweiz zeigen, dass transgene Pflanzen auch in der intensiven Landwirtschaft Nordamerikas bei Insektiziden zu wenigen und bei Herbiziden zu keinen Einsparungen führen.

Der Beitrag, den transgene Nutzpflanzen heute zu einer ökologischen Landwirtschaft leisten können, ist gering. Die Vorteile der transgenen Pflanzen liegen in der Ökonomie der Herstellerfirmen - nicht in der Ökologie.

Keine Pestizideinsparungen in den USA

Gentechnisch veränderte Pflanzen werden in den USA bereits seit 1995 angebaut. Im Unterschied zu Europa werden in den USA bereits heute viele landwirtschaftliche Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen. Gentechnisch veränderte Soja- und Baumwollsorten hatten im Jahr 2000 insgesamt Flächenanteile über 50%; derjenige von Mais wurde auf 25% geschätzt. Der Grossteil dieser Sorten verfügt über Herbizidtoleranzen und Insektenresistenzen. Der grossflächige Anbau von transgenen Sorten in den USA während der letzten 5 Jahre ermöglicht erstmals das ökologische Profil transgener Sorten in der Praxis zu erheben. Über die Analyse von grossen Flächen über einen längeren Zeitraum können die statistischen Einflüsse sich stark ändernder Faktoren wie Wetter und Schädlingsdruck minimiert werden. Der WWF Schweiz liess die Auswirkungen dieser transgenen Sorten auf den Herbizid-, den Insektizidverbrauch und den Ernteertrag über eine längere Zeitperiode für die Anbaufläche in den USA analysieren. Die Studie löst sich von vergleichenden Feldstudien und untersucht für die Gesamtanbaufläche der USA die Auswirkungen der raschen Einführung von transgenen Sorten auf den Chemikalienverbrauch.
Die Studie stützt sich auf statistische Daten des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums (USDA, National Agricultural Statistical Service) über den Pestizidverbrauch, der jährlich erhoben wird. Die gleichen Datengrundlagen wurden bereits vom National Center for Food and Agricultural Policy und von der amerikanischen Umweltbehörde zur Abschätzung der Auswirkungen und die Registrierung von transgenen insektenresistenten Bt-Pflanzen verwendet. Die vom USDA erhobenen Daten stützen sich auf Umfragen bei Farmern.
Daten über die Anbauflächen transgener Nutzpflanzen werden jährlich vom International Service for the Aquisition of Agri-Biotech Applications (ISAAA) erhoben und ausgewertet. Die in diesem Bericht vorgestellten Zahlen basieren auf Publikationen des ISAAA. Für das Jahr 2000 wurden Zahlen des USDA beigezogen, da die ISAAA Publikation voraussichtlich erst im Herbst 2001 veröffentlicht wird.
Die Datenanalysen umfassen ca. 95% der Anbaufläche der jeweiligen Kulturpflanzen und gehen davon aus, dass der Anbau von transgenen insektenresistenten und herbizidtoleranten Pflanzen einen Einfluss - im Sinne einer Mengenänderung pro Hektare - auf den Insektizid-, den Herbizidverbrauch oder auf den Ernteertrag haben.

Beispiel Soja

Die erste transgene Pflanze, die Europa mit der Gentechnik in Lebensmitteln konfrontierte, hat ihre Versprechen nicht eingelöst. Im Sojaanbau ist der Verbrauch herbizider Wirkstoffe die letzten 10 Jahre konstant geblieben (vgl. Abb. 8). Stark zugenommen hat der Anteil des Totalherbizids Glyphosat, welches sich mengenmässig zum wichtigsten Herbizid im Sojaanbau entwickelt hat. Die Zunahme von Glyphosat (Roundup®) hat zur Substitution bisher verwendeter Herbizide, insbesondere der Klasse der Imidazolinone, geführt. Gegen diese Wirkstoffklasse sind in den letzten Jahren zahlreiche Unkräuter resistent geworden. Die aktuelle Anbaupraxis in den USA zeigt, dass trotz der zur Verfügung stehenden Totalherbizide, insbesondere für die Saatbeetvorbereitung andere Herbizide eingesetzt werden . Die Verwendung von transgenen Sorten und dem korrespondierenden Totalherbizid Glyphosat (Roundup®) hat dazu geführt, dass die Unkrautbekämpfung gegenüber konventionellen Methoden kostengünstiger geworden ist, da Roundup® ist ein vergleichsweise billiges Präparat ist und die Anzahl der Applikationen konnten gesenkt werden.


Herbizidverbrauch pro Fläche im Vergleich zum Anteil transgener Sorten

Gentech-Baumwolle trotzdem mit Schädlingen

Der Ertragsverlust bei der Baumwollproduktion durch Insektenfrsas wurde im Jahr 2000 auf ungefärh 9% geschätzt. Die Hälfte der Frassschäden können aber nicht mit insektenresistenten Pflanzen bekämpft werden. Zudem muss vielorts auch gegen Bt-empfindliche Schädlinge gespritzt werden, da die Wirkung der Pflanzen ungenügend ist. Die letzten 10 Jahre waren stark geprägt von den Insektizideinsätzen gegen den Mexikanischen Baumwollkapselkäfer (Anthonomus grandis Boheman). Die Bekämpfung des Baumwollkapselkäfers findet flächendeckend statt und nimmt wenig Rücksicht auf den aktuellen Schädlingsbefall. Deshalb werden grosse Mengen an Insektiziden verbraucht.
1999 wurden die Ausrottungsmassnahmen (Eradication program) auf Texas, das grösste Baumwollanbaugebiet der USA, ausgeweitet. Dies führte zu einem sehr starken Anstieg des Insektizidverbrauchs im landesweiten Durchschnitt in den Jahren 1999 und 2000.
Der in den Ausrottungsprogrammen flächendeckende Einsatz von Insektiziden wie Malathion führt dazu, dass auch andere Schäd- und Nützlinge stark dezimiert werden. Insofern hat die Verwendung dieser Insektizide auch eine dezimierende Wirkung auf die Bt-empfindlichen Schadinsekten. Ein solcher Rückgang dieser Insekten wird von gewissen Autoren fälschlicherweise den transgenen Baumwollsorten zugeordnet.

Beispiel Mais: Ertrag ist auch nicht grösser

Die Ernteerträge pro Fläche erhöhten sich bei den untersuchten Kulturen Mais, Soja und Baumwolle in den letzten Jahren nicht. Der Vergleich der Ernteerträge und der Zuwachsraten transgener Sorten zeigen keine strenge Korrelation. Während die transgenen insektenresistenten und herbizidtoleranten Sorten in den vergangenen Jahren stetig zugenommen haben, ist der Ertrag kaum gestiegen. Seit Einführung transgener Sorten ist sogar bei vielen Kulturen eine eher abnehmende Tendenz zu beobachten. Mögliche Ertragssteigerungen durch einen verbesserten Schutz transgener insektenresistenter Pflanzen vor Frassschäden werden bisher durch keine der analysierten Statistiken bestätigt.

Gentechnik in der Landwirtschaft: Mehrkosten für Bauern und Staat

Wie sich die Zulassung von GVO in der schweizerischen Landwirtschaft auf die Kostenentwicklung für den landwirtschaftlichen Betrieb auswirkt, wurde in einer Studie von Ernst Basler & Partner im Auftrag des WWF Schweiz untersucht. Die Autoren skizzieren drei Szenarien: Landwirtschaft, die auf gentechnisch verändertes Saatgut und Futtermittel verzichtet, Landwirtschaft, die wenig Gentechnik verwendet und als drittes Szenario eine Landwirtschaft, in der gentechnisch verändertes Saatgut und Futtermittel in grossem Umfang angebaut werden. Die Studie diskutiert die Kostenentwicklung für die Produktion von sechs für die Schweizer Landwirtschaft bedeutsamen Erzeugnissen: Weizen, Mais, Raps, Kartoffeln, Schweinefleisch und Milch.
Wichtigstes Ergebnis: Wird Gentechnik in der pflanzlichen oder tierischen Produktion eingesetzt, so entstehen Mehrkosten für alle landwirtschaftlichen Betriebe, egal, ob sie auf Gentechnik verzichten oder ob sie Gentechnik anwenden. Die Mehrkosten setzen sich vorwiegend aus höherem Aufwand für die Warentrennung, Beschaffung der Rohstoffe, Deklaration und Kontrollen zusammen.
Entscheidend ist auch der sogenannte Sicherheitsgürtel. Um glaubwürdig ohne Gentechnik produzieren zu können, müssen mit Hilfe eines Sicherheitsgürtels gentechnikfreie Kulturen vor der Kontamination durch Gentech-Pollen geschützt werden. Abhängig von Standort und Kultur sind dazu Sicherheitsgürtel von mehreren hundert Meter Kulturland notwendig.
Die öffentliche Hand kann mit stabilem Aufwand rechnen, wenn auf Gentechnik verzichtet wird. Wird sie eingeführt, so sind Mehrkosten von mittlerem bis hohem Ausmass zu erwarten. Insbesondere Administrations- und Monitoringkosten steigen mit einer steigenden Anzahl Zulassungen.
Weitere Mehrkosten ergeben sich insbesondere bei weiteren Prozessschritten in der Wertschöpfungskette für die Lebensmittelherstellung (Verarbeitung, Transport und Handel) durch die erforderliche Warentrennung, höhere Kontrollaufwände sowie durch die entsprechende Kennzeichnung der Erzeugnisse.
Mehreinnahmen erzielen im Falle einer dreiteiligen Landwirtschaft Wirtschaftszweige wie Agrochemie, landwirtschaftliche Maschinen- und Infrastrukturhersteller, Laboratorien usw.
Die Studie kommt zum Schluss, dass auf Grund der existierenden Widerstände gegen den Einsatz der Gentechnik eine Zulassung des GVO-Anbaus in der Schweiz bedeuten würde, dass sich kurz- bis mittelfristig drei verschiedene "Landwirtschaften" etablieren müssten: Bio / IP Suisse, IP (einschliesslich konventionell) ohne Einsatz von Gentechnik und IP (einschliesslich konventionell) mit Einsatz von Gentechnik. Es zeichnet sich ab, dass für die Schweiz eine dreiteilige Landwirtschaft, wenn überhaupt, dann nur mit Mehrkosten verbunden, realisierbar ist.

Die Forderungen der Umweltverbände

Konsumenten und Produzenten wissen, was sie wollen...
... sie wollen eine gentechfreie Schweiz. Doch von der WBK Ständerat erarbeitete das Gentechnikgesetz (GTG) erfüllt diese Erwartungen nicht.

Das GTG fasst vor allem schon bestehendes, geltendes Recht zusammen und bringt kaum Neuerungen: Der vorgesehene Schutz vor Täuschung stammt aus dem Lebensmittelgesetz; im Umweltschutzgesetz sind bereits Einspracherecht, Vorsorge- und Verursacherprinzip verankert; die Freisetzungsverordnung lieferte die Vorlage für das Zulassungsverfahren transgener Organismen.
Als einzige Verbesserungen sieht das GTG den Einschluss des Umweltschadens in die Umwelthaftung und ein Moratorium auf transgene Nutztiere vor. Damit können die Umweltorganisation unmöglich zufrieden sein.

Deshalb fordern sie:

  • Ein Moratorium bis ins Jahr 2010 für die kommerziellen Anwendungen der Gentechnik
  • den Schutz der gentechnikfreien Produktion und
  • eine vollständige Deklaration.

Mit dem Moratorium für die kommerzielle Anwendung der Gentechnik soll ein vorläufiger Verzicht des Anbaus transgener Pflanzen vor allem in der Landwirtschaft erreicht werden. In der dadurch gewonnenen Zeit können bislang nicht geklärte ökologische und ökonomische Risiken untersucht werden. Gleichzeitig erhält die Landwirtschaft die Möglichkeit, sich im geöffneten EU-Markt zu positionieren.
Ein Moratorium bedeutet keinen Stillstand, sondern eine Chance für Landwirtschaft, Handel und Forschung. Mit der Unterstützung des Minderheitsantrages des Zuger Ständerats Peter Bieri wäre ein erster Schritt in diese Richtung getan.
Baut ein Bauer gentechnisch veränderte Pflanzen an, schafft er für alle anderen Produzenten und Verarbeiter Probleme, da Sicherheitsabstände, Warenflusskontrolle und Trennung der Warenflüsse notwendig werden. Diese Probleme könnten nicht über die Haftpflicht geregelt werden. Ein wirksamer Schutz der gentechnikfreien Produktion wäre mit einem Moratorium zwar teilweise eingelöst doch bestehen noch weitere Ungerechtigkeiten: Im Lebensmittelhandel trägt heute nicht der Problemverursacher, sondern der Problemvermeider die Kosten. Die Warenflusstrennung verursacht dem Handel Mehrkosten von mindestens vier bis sieben Prozent. Der WWF verlangt, dass die Anbieter von Gentech-Produkten alle durch diese entstehenden Kosten tragen und dazu verpflichtet werden, Vermischungen mit geeigneten Massnahmen zu vermeiden.
Eine vollständige Deklaration muss Konsumentinnen und Konsumenten auch über den Herstellungsprozess informieren. Die im GTG vorgesehene Deklaration für gentechnisch veränderte Lebensmittel erfüllt diese Forderung nicht: Vitamine, Enzyme oder Aromen, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, müssen nicht deklariert werden. Auch Öl oder Lecithin aus Gentech-Soja, Maisstärke aus Gentech-Mais sowie Milch, Käse, Eier, Fleisch und Fisch, die aus Tierzucht mit Gentech-Futtermitteln stammen, wären nicht deklarationspflichtige.

Mit diesen Korrekturen ermöglicht es die Politik der Landwirtschaft und dem Handel das zu produzieren, was die Konsumentinnen und Konsumenten heute wünschen: gesunde und umweltverträglich hergestellte Lebensmitteln. Und die Umwelt hat den Nutzen davon.

Genlex
Gentechnikgesetz GTG
Agrarpolitik 2007
De facto Moratorium stellt Forschung vor Probleme
Ja zu Leitplanken, nein zu Verboten
Das Phantom der Gentechnik
Gentechnik in der Landwirtschaft
Faktenblatt Haftpflicht
Faktenblatt Moratorium


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