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Die Schweizerische Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995 (LMV, SR 817.02) schreibt in Artikel 22 vor, dass Lebensmittel, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die gentechnisch veränderte Organismen sind oder daraus gewonnen wurden, als GVO-Erzeugnisse zu deklarieren sind. Auf eine Deklaration kann dann verzichtet werden, wenn das Erzeugnis vom Organismus abgetrennt und vom Erbmaterial gereinigt ist. Zudem besteht aus technologischen Gründen der Bedarf, Deklarationslimiten einzuführen. Diese verhindern in anderen Fällen (z.B. Alkoholgehalt) bereits bisher, dass bei einem Produkt auch dann auf eine Zutat oder ein Stoff hingewiesen werden muss, wenn es nur Spuren davon enthält, die technisch bedingt sind. Auf den 1. Juli 1999 hat der Bundesrat die neuen Deklarationsbestimmungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel in Kraft gesetzt. Lebensmittel und Zusatzstoffe, die gentechnisch veränderte Organismen sind, solche enthalten oder daraus gewonnen wurden, sind mit dem Hinweis "aus gentechnisch verändertem X hergestellt" zu kennzeichnen (wobei X = Name des gentechnisch veränderten Organismus). Nicht deklariert werden müssen Lebensmittel, wenn sie kein gentechnisch verändertes Erbmaterial enthalten. Auf eine Deklaration kann zudem verzichtet werden, wenn keine Zutat des Lebensmittels im Umfang von mehr als 1 Massenprozent aus gentechnisch veränderten Organismen besteht. Strenge Vorschriften bestehen für die sogenannte Negativ-Deklaration ("ohne Gentechnik hergestellt"). Einerseits müssen die oben erwähnten Bedingungen erfüllt sein. Zusätzlich muss anhand einer lückenlosen Dokumentation belegt werden, dass bei der Herstellung des Lebensmittels oder der verwendeten Zutaten keine gentechnisch veränderten Organismen eingesetzt wurden. Negativdeklarationen sind auch nur dann erlaubt, wenn ein Lebensmittel oder ein Lebensmittelbestandteil sowohl herkömmlich produziert als auch in seiner gentechnisch veränderten Variante auf dem Markt ist. Das Bundesamt für Gesundheit hat Beispiele für die Deklaration (113129 Bytes) veröffentlicht. |
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