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Das Bundesamt für Gesundheit publizierte am 17. April 2001 eine Studie, welche aufzeigt, dass die Lebensmittelproduzenten und -importeure die Warenflüsse von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Erzeugnissen trennen können. Die getroffenen Trennungsmassnahmen haben zur Folge, dass die 1%-Limite in der Schweiz eingehalten werden kann. Eine Anpassung des Schwellenwertes ist nicht notwendig. Auch biologisch produzierte Lebensmittel können geringe Mengen von GVO aufweisen, jedoch seltener als konventionelle Ware und in der Regel mit Werten unter 0.1%. In der Schweiz sind zur Zeit keine Lebensmittel auf dem Markt, die als gentechnisch verändert deklariert werden müssten. |
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