News InterNutrition Markt und Produkte Technikfolgen Rechtliche Situation Dokumentation
Landwirtschaft Lebensmittel Handel

home New! F
Bestellung Newsletter

Bestellung/Commande Marker/Marquer

Warenflusstrennung:
Der 1%- Schwellenwert
Deklaration:
Keine Gentech-Nulltoleranz mehr bei Saatgut
Akzeptanz:
-weltweit
-in Medizin und Nahrungsmitteln
"Genfood" - starke Medienresonanz!

2002-07-03 00:00:00
©2010 InterNutrition
info@internutrition.ch

InterNutrition
Postfach
8021 Zürich

Der 1%- Schwellenwert für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln wird eingehalten

Das Bundesamt für Gesundheit publizierte am 17. April 2001 eine Studie, welche aufzeigt, dass die Lebensmittelproduzenten und -importeure die Warenflüsse von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Erzeugnissen trennen können. Die getroffenen Trennungsmassnahmen haben zur Folge, dass die 1%-Limite in der Schweiz eingehalten werden kann. Eine Anpassung des Schwellenwertes ist nicht notwendig. Auch biologisch produzierte Lebensmittel können geringe Mengen von GVO aufweisen, jedoch seltener als konventionelle Ware und in der Regel mit Werten unter 0.1%. In der Schweiz sind zur Zeit keine Lebensmittel auf dem Markt, die als gentechnisch verändert deklariert werden müssten.

Einstellung der Europäer zur Gentechnik
Ökologen mahnen Umweltgruppen


   top    info@internutrition.ch   ©2010 InterNutrition   Postfach   8021 Zürich   Tel: +41 43 255  2060   Fax: +41 43 255 2061