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Keine Gentech-Nulltoleranz mehr bei Saatgut
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2002-07-03 00:00:00
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Keine Gentech-Nulltoleranz mehr bei Saatgut

Neue Zürcher Zeitung

Bundesrat erlässt einen Grenzwert von 0,5 Prozent

Ab 1. Juli darf Saatgut bis zu 0,5 Prozent gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten. Der Toleranzwert wurde eingeführt, weil sonst schon bei geringsten Spuren von GVO im Saatgut ganze Felder vernichtet werden müssen. Neu wird für Saatgutimporteure ein System zur Qualitätssicherung vorgeschrieben.
bst. Vor gut einem Jahr hatten die Schweizer Landwirtschaftsbehörden drakonische Massnahmen angeordnet: Mehr als zweihundert Hektaren mit heranwachsenden Maispflanzen mussten in der Schweiz zerstört werden, weil im importierten Saatgut Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entdeckt wurden. Vermutlich war es zuvor in den Vereinigten Staaten zu einem Gentransfer von angrenzenden Gentech-Feldern auf die Saatgutkulturen des Produzenten gekommen. Gewitzigt durch diese Erfahrungen, hat das Bundesamt für Landwirtschaft erkannt, dass es praktisch unumgänglich ist, neben einer GentechToleranz für Lebensmittel (1 Prozent) und Tierfutter (3 Prozent) auch einen Toleranzwert für Saatgut einzuführen. Nur so kann verhindert werden, dass Bauern schon wegen geringster Anteile von (nicht bewilligten) GVO im Saatgut ganze Kulturen vernichten müssen. Nach Angaben des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) werden 75 bis 100 Prozent des Saatgutes für den Anbau von Mais, Raps, Zuckerrüben und Soja importiert.
Am Montag nun hat der Bundesrat die sogenannte Saatgutverordnung angepasst und einen Toleranzwert von 0,5 Prozent eingeführt. Die neue Regelung tritt am 1. Juli 2000 in Kraft. Das EVD begründet diesen Schritt mit dem Hinweis auf «unvermeidbare Verunreinigungen, die trotz vorgeschriebenem Qualitätssicherungssystem auftreten können». In erster Linie verpflichtet die Saatgut-Verordnung die Importeure dazu, alles vorzukehren, damit Posten von konventionellem Saatgut nicht mit GVO verunreinigt werden. Trotzdem auftretende Gentech-Spuren werden nicht generell hingenommen.
Die Toleranz gilt nur für GVO, die aus Staaten mit gleich hohem Niveau des Umweltschutzes stammen. Die Saatgutverordnung macht zur Bedingung, dass die Umweltverträglichkeit nach den Vorschriften der schweizerischen Freisetzungsverordnung oder in einem gleichwertigen ausländischen Verfahren geprüft wurde. Die gentechnischen Endprodukte (Lebens- oder Futtermittel), die aus dem Saatgut entstehen, müssen ausserdem in der Schweiz zugelassen sein. Kulturen, die diese Auflagen nicht erfüllen, werden vernichtet, wie Jacques Morel, Vizedirektor im Bundesamt für Landwirtschaft, gegenüber der NZZ erklärte.
Kritik an der Anpassung der Saatgutverordnung kommt vom Basler Appell gegen Gentechno- logie und von Greenpeace. Sie hatten eine Nulltoleranz gefordert. Greenpeace unterstellt dem Bundesrat, die Hintertür für Gentech-Saat zu öffnen, und spricht von einem «Kniefall vor den Interessen der Gentech-Industrie». Saatgut stehe am Anfang der Produktionskette, gibt Greenpeace zu bedenken. Werde bereits dort eine Toleranz eingeführt, sei es in Kürze vorbei mit einer gentechfreien Umwelt und Landwirtschaft. Roland Bilang, Ingenieur-Agronom und Geschäftsführer von Internutrition (einer Organisation der Saatgut- und Nahrungsmittelbranche, die der Gentech-Industrie zugerechnet wird), räumte auf Anfrage ein, dass es mit der neuen Saatgutverordnung zu Freisetzungen von GVO kommen könne. Mit dem Grenzwert von 0,5 Prozent können theoretisch bis zu 500 Pflanzen pro Hektare (mit rund 100 000 Pflanzen) eines Maisfeldes gentechnisch verändert sein, wie er an einem Beispiel vorrechnet. Von einer schleichenden GenTechnisierung könne aber nicht die Rede sein, relativiert Bilang. Die Grenzwerte für die Produkte (Nahrungs- oder Futtermittel) würden keinesfalls überschritten. Und eine Kumulation von Gentech-Pflanzen gebe es nicht, weil die Kulturen jährlich untergepflügt und neu angesät würden.
WWF Schweiz, Pro Natura, Kleinbauern-Vereinigung und Stiftung für Konsumentenschutz ­ üblicherweise Verbündete von Basler Appell und Greenpeace im Kampf gegen die Gentechnik ­ schlagen moderatere Töne an. In einer gemeinsamen Erklärung mit allen Landwirtschaftsorganisationen und dem Saatguthandel begrüssen sie die neue Verordnung grundsätzlich. Positiv gewürdigt wird, dass der Toleranzwert von 0,5 Prozent nur im Ausnahmefall angewendet werde. Zuvorderst steht für diese Organisationen die Pflicht der Saatgutimporteure, alles zu unternehmen, um Verunreinigungen zu verhindern. «Dies ist die Basis, um auf schweizerischem Boden grundsätzlich ohne Gentechnik produzieren zu können», zeigt sich die neue Allianz überzeugt.

© 2000 Neue Zürcher Zeitung AG

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