Komplexität der Risikodiskussion und eine Absage an das Lagerdenken
Von Klaus Ammann
Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen wird öffentlich kontrovers diskutiert. In der Schweiz haben sich die Fronten während des Abstimmungskampfes um die Genschutz-Initiative verhärtet, und differenzierte Ansichten zur Freisetzungsproblematik werden heute kaum geäussert. Werden Gentech- und Biolandwirtschaft jemals zu einer ökologisch sinnvollen Landbau-Strategie zusammenspannen?
Es ist schade, dass die Debatte in der Gentechnologie derart von Lagerdenken geprägt wird.
Dies hat, so paradox das klingen mag, auch mit
der vergangenen Abstimmungskampagne in der
Schweiz um die Genschutzinitiative zu tun.
Sicherlich, in vielen Aspekten hat die Debatte um
die drei Verfassungsverbote (Freisetzungen, transgene Tiere,
Patentierung) auch Ansätze der Verständigung mit sich gebracht. Aber im Streit um
das Erreichen des Stimmvolkes haben sich die
Fronten mancherorts auch verhärtet, vielleicht am
klarsten bei jenen, die sehr aktiv an der Auseinandersetzung
beteiligt waren. Aber auch international grassiert das Lagerdenken, dabei wird hüben
und drüben die Wissenschaft bemüht, oft werden
ein und dieselben wissenschaftlichen Arbeiten
fast diametral verschieden beurteilt.
Am schönsten zeigt sich dies im komplexen
Umfeld der möglichen ökologischen Folgen bei
der Freisetzung transgener Kulturpflanzen, zu der
in den letzten zwei Jahren zahlreiche wissenschaftliche
Publikationen erschienen sind.
Erstes exemplarisches Beispiel: Die durch Bt-Maispollen
vergifteten Raupen des Monarchfalters
Die Publikation 1999 in «Nature» von Losey
zu den durch Bt-Maispollen vergifteten Monarchraupen
löste einen Schock aus, der noch heute
nachwirkt Monsanto verlor innert weniger Tage
bedeutende Aktienwerte, und die Tageszeitungen
reagierten weltweit mit grossenteils unzulässig
verkürzten Meldungen, die der eigentlichen Studie
kaum gerecht wurden. Losey, der Autor dieser
reinen Laborstudie, warnte zwar höchstselbst vor
allzu schnellen Rückschlüssen auf das Geschehen
draussen auf dem Acker. Seine Resultate waren
für viele Laien scheinbar eindeutig: Innert vier
Tagen starben von den zwangsgefütterten Larven
dieses prächtigen und in den amerikanischen
Schulen sehr populären Wanderfalters 40 Prozent,
isoliert betrachtet wahrlich eine alarmierende Zahl.
Die Arbeit Loseys schlug auch deswegen so ein, weil
die Saatgutfirmen ihren Gentech-Mais als eine
Wunderwaffe gegen den Maiszünsler anpriesen, deren
gentechnisch eingebautes Gift sehr selektiv wirke.
Bereits lange vorher wurden, empfohlen u. a.
von Rachel Carson in ihrem epochemachenden
Buch «Der stumme Frühling», die Bt-Gifteiweisse als
Biopestizide gesprüht. Ihre Giftwirkung auf
Falterarten war bekannt, es wurden durch unvernünftige
Anwendungen bereits auch erste Resistenzen erzeugt.
Was vorerst statistisch wenig gesicherte Kleinfeldtests
zeigten, wurde in den letzten beiden Jahren durch
umfangreiche Feldversuche bestätigt:
Die Giftwirkung hielt sich in
Grenzen.
Dennoch perpetuieren einige Gentech-Kritiker
punkto Bt-Mais Katastrophenszenarien, wie sie
scheinbar durch weitere Laborstudien zu Florfliegen
und anderen Nützlingen gestützt werden.
Zu guter Letzt erhielten sie auch noch Schützenhilfe
durch eine neue Feldstudie, die markante
Schäden an Monarchraupen nachwies (Hansen u.
Obrycki, «Oekologia», Mai 2000). Liest man
jedoch diese Studie aufmerksam, so kann man
nicht übersehen, dass auch hier genau genommen
unter Laborbedingungen mit unnatürlich hohen
Bt-Pollenmengen Giftwirkungen «nachgewiesen»
wurden, wie sie unter strengen Naturbedingungen
kaum auftreten können. Dennoch: Die Studie
rechtfertigt weitere Langzeitbeobachtungen,
insgesamt erlaubt die Datenlage jedoch keine
generellen Freisetzungsverbote, das Lagerdenken ist
auch hier fehl am Platz. Dies gilt im Übrigen auch
für andere mögliche Schadensszenarien der
Bt-Eiweisse wie Akkumulation im Boden, Resistenzbildung
bei Insekten usw. Langzeitbeobachtungen sind also
gerechtfertigt, vorab aus Gründen
der langfristigen Risikoabschätzung, aber auch
aus wissenschaftlichen Gründen: Erstmals ist es
dank den präzis markierenden Transgenen möglich,
langfristige Prozesse im Ackerbau genau zu
verfolgen das ist natürlich auch gerade das Pech
der neuen Technologie. Die Novität der eingebrachten
Gene rechtfertigt zwar bis zu einem gewissen Masse
besondere Risikoabklärungen, dies
enthebt uns aber nicht der Pflicht aus wissenschaftlicher
Sicht, eine ausgewogenere Betrachtungsweise immer wieder
zu prüfen.
Ob sich jedoch der Einsatz des schädlingsresistenten
Bt-Maises in der Schweiz lohnt, sei dahingestellt
die Begründung ist komplex und ist
wohl kaum abschliessend zu geben.
Vielerorts (aber nicht überall) in der Schweiz ist
der mit dem Bt-Mais bekämpfte Maiszünsler gar
kein Problem, und die Kleinräumigkeit der
Schweizer Landwirtschaft wirft die Frage nach
dem Pollenflug auf, auch dann, wenn man nach
Messungen von sehr geringen Mengen ausgehen
kann der Wunsch der Biobauern nach Gentech-Freiheit
ist durchaus zu respektieren. Die in diesem Zusammenhang
ins Feld geführten Katastrophenszenarien, dass sich dieser
Bt-Mais dann
buchstäblich in «Windeseile» vermehren würde,
sind nicht sehr realistisch angesichts der Tatsache,
dass eine beträchtliche Mehrheit der Bauern
heute den sehr ertragreichen Hybridmais kauft
und somit auf eigene Saatgutvermehrung schon
lange verzichtet und damit die etwas laienhaft
beschworene
dramatische Vermehrung ausgeschlossen werden kann.
Auch wenn wir uns hier aus
Platzgründen an das Beispiel des Maises halten,
sei nicht verschwiegen, dass sich bezüglich Raps
und anderer Kulturpflanzen die Auskreuzungs-
und Vermehrungsverhältnisse ungünstiger gestalten.
Insgesamt: Selbst dieser sehr kurze Ausschnitt
aus der ökologischen Risikodiskussion vermittelt
ein Bild von der grossen Komplexität und belässt
breiten Spielraum der Interpretation. Der Gesetzgeber
hat es hier nicht leicht, will er das Prinzip
der Vorsorge zur Anwendung bringen.
LÖSUNGSWEGE
Besonders in der Schweiz sollten differenzierte
Lösungswege gesucht werden, sie werden in
einem Schlussabschnitt noch angedeutet. Es wäre
ein Jammer, wenn durch langwierige Debatten
um Moratoriumsforderungen die Entwicklung
und insbesondere die Freisetzung zu Forschungszwecken
behindert werden sollte, z. B. mit der
durch nichts begründbaren Forderung, mit solchen
Freisetzungen zuzuwarten, bis der Moratoriumsentscheid
gefallen sei so gesehen haben
Moratorien durchaus Verbotscharakter, auch liberalste
Ausnahmeregelungen zugunsten der Forschung wirken
lähmend auf die weitere Entwicklung. Die Gen-Lex
darf mit Fug als eine der
strengsten weltweit betrachtet werden, und es ist
nicht einzusehen, weshalb hier nicht zügig
Beschlüsse zustande kommen.
Hier soll aber vorerst versucht werden, die
Grundlagen zusammenzufassen, auf denen ein
moderner Risikodialog aufgebaut werden müsste.
1. Öffentlicher Hearingsprozess
Ausgerechnet die Neuseeländer machen es uns
vor, wie ein öffentlicher Hearingsprozess ablaufen
sollte: Eine eigens dazu gebildete «Royal Commission»
befasst sich nun schon einige Wochen
mit einem professionell von einem hohen und angesehenen
Richter geführten und in aller Öffentlichkeit stattfindenden
Hearingsprozess, der auch
in der Schweiz interessant werden könnte.1 Dabei
werden in aller Gründlichkeit Dutzende von
Statements aus allen Lagern schriftlich eingereicht,
auf einer Internetseite öffentlich zugänglich. Dazu
ist zu jeder Aussage ein Kreuzverhör
organisiert, das ebenfalls wörtlich protokolliert ist
und öffentlich zugänglich wird. So können populistische
Slogans aller Lager vermieden werden
oder doch gründlich hinterfragt werden. Es wird
hier also nicht ein Konsens gesucht, es werden
auch keine statistisch einwandfrei zusammengestellten
Laienkommissionen unter einen Konsens- und
Entscheidungsdruck gesetzt, dem sie
schon prinzipiell kaum standhalten können. Erst
im Abschlussbereich der Hearings wird dann eine
möglichst offene, transparente erste Beurteilung
dieses Prozesses durchgeführt, wobei sich wiederum
alle Bürgerinnen und Bürger selbst orientieren können.
Der Verfasser konnte persönlich an
einem solchen Hearing teilnehmen und fand die
lange Reise nach Neuseeland durchaus lohnend.
Bemerkenswert ist auch der Einbezug der Maori,
die ja einige hundert Jahre vor den Weissen diese
Insel besiedelten. Eindrücklich waren, sicher
zusammenhängend mit ihrem hohen Integrationsgrad,
auch ihre differenzierten Stellungnahmen
zur Gentechnologie bezüglich der Maori-Traditionen.
In der Schweizer Politik haben wir das Instrument
der Vernehmlassungen, die zwar keinen
grundsätzlich öffentlichen Charakter wie die
Hearings anderer Länder vor Presse und Internet
haben, aber doch in einigen Fällen nahe an diesen
herankommen. Der Verfasser plädiert für mehr
Öffentlichkeit bei der Arbeit von bestellten
Fachkommissionen und dafür, dass diese wirklich
vielfältig zusammengesetzt sind. Dies gilt insbesondere
auch im Falle der Eidgenössischen Fachkommission für
die biologische Sicherheit
(EFBS). Auch Abschnitt 4 liefert für die stärkere
Öffnung solcher Gremien weitere wichtige Argumente.
2. Das Vorsorgeprinzip als Entscheidungsprozess und als mögliche Entscheidungshilfe von Fall
zu Fall
Der Umgang mit wissenschaftlicher Unsicherheit ist
schwierig, er wird fast unmöglich in dem
Minenfeld der Gentech-Diskussion und dennoch sind
wir durch eine ganze Reihe von internationalen
Abkommen diesem Prinzip verpflichtet.
Die ganze
Vielfalt dieser Diskussionen zeigt
sich beispielhaft in einer internationalen Debatte,
die am Center for International Development an
der Harvard-Universität letzten September
stattgefunden hat.2 Es nützt uns wenig,
bei den Definitionen und Umschreibungen dieses Prinzips zu
beginnen, die ohnehin vage sind und für
verschiedene Leute Verschiedenes umfassen.
Der Umgang mit wissenschaftlicher Unsicherheit ist
eigentlich ein typisches Problem der Planer:
Professionelle Planung ist mit diesem Umgang
vertraut, besonders wenn die Planungsmethodik der
zweiten Generation angewendet wird.
3. Planungsmethodik der zweiten Generation
Die Lösung komplexer Probleme kann nicht
mit linearen Planungsmethoden arbeiten, sie
muss mit offenen Planungsmethoden der zweiten
Generation angegangen werden. Einige Prinzipien:
Einbezug aller Betroffenen. Dies kann aber
nur dann funktionieren, wenn gewisse Grundsätze
befolgt werden:
- Klares Definieren des Problemumfeldes.
- Symmetrie der Ignoranz kann dann erreicht
werden, wenn verschiedene Wissensarten voll
respektiert werden (faktisches Wissen, Planungswissen,
explanatorisches Wissen, instrumentelles Wissen,
konzeptuelles Wissen und
last, but not least: lebensweltliches Wissen).
- Herunterschrauben der versteckten Agenden
(hidden agendas) auf ein mögliches Minimum
durch vorhergehenden intensiven Wissensaustausch.
- Offenlassen der Planungsergebnisse bis zum
Schluss, Konsensfindung in Bezug auf konkrete
Entscheidungen zum anfänglich definierten Problemumfeld
(Verma Niraj 1998, «Similarities, Connections and Systems»,
Lexington
Books).
4. Die Debatte um die Gentechnologie ist im
Wesentlichen eine gesellschaftlich-kulturelle
Die Biologie hat, wie vor Jahrzehnten Physik
und Chemie, ihre Unschuld verloren. Die Wissenschaft
muss einsehen, dass sie sich einer breiten,
gesellschaftlich-kulturellen Debatte öffnen muss,
dass sie auch im Sinne dieser unvermeidlichen
und notwendigen Öffnung der Debatte Verantwortung
zu übernehmen hat. Wesentliche Bereiche der Gentechnologie,
auch der grünen Gentechnologie, berühren gesellschaftliche Bereiche
bis hinein ins Kulturelle. Es ist z. B. die Frage der
Lebenshaltung angesprochen, in der Schweiz
scheint sie mir besonders aktuell. Wie weit kann
sich die Schweizer Gesellschaft einem konsequenten
Ökologiekurs verschreiben, der oft kaum abgestimmt
ist mit Ökonomie und Kultur? Noch
muss es sich weisen, ob die Bio-Welle genügend
Substanz hat was man als Ökologe nur hoffen
kann oder ob sie sich als Modeerscheinung der
Wohlstandsverdrossenen wieder verflüchtigt. Die
Frage der Biolandwirtschaft in der Schweiz ist gestellt,
nicht nur angesichts ihrer Erfolge, ihrer
rasanten Markteinführung, sondern ganz prinzipiell.
Wie weit kann eine Biolandwirtschaft aus
der noch engen Nische heraustreten, ohne dass
wesentliche andere Gefüge ins Wanken geraten?
Ist sie fähig, sich zu einer grossflächig, breit
angewandten Landwirtschaftsform zu mausern? Auch
hier ist es wohl richtig, einen Planungsprozess mit
offenem Ausgang zu sehen. Wie weit muss sich
auch die traditionelle Landwirtschaft von lieb
gewordenen Produktionsmythen verabschieden?
Die Reihe der Fragen liesse sich beliebig verlängern.
Es sollte auch die Mitte der integrierten
Landwirtschaft nicht vergessen werden, zu Unrecht
fällt sie der polarisierten Debatte zum
Opfer. Von diesen utopischen Fragen zurück zur
Realität: Die Zukunft der Landwirtschaft ist nicht
bloss durch die Bio-Debatte geprägt, sondern
ganz stark auch durch wirtschaftliche und politische
Rahmenbedingungen. Dies ist nicht zuletzt
deshalb so, weil weit mehr als die Hälfte des
bäuerlichen Einkommens aus staatlichen Beiträgen
verschiedener Art stammt.
5. Können Gentech- und Hightech-Landwirtschaft
und Biolandwirtschaft in einiger Zukunft zusammenspannen?
Wenn wir konsequent weiterdenken, so stellt
sich unvermeidlich die Frage nach der möglichen
zukünftigen Verbindung von heute noch sehr
unterschiedlichen Landbaustrategien, angefangen
bei der Biolandwirtschaft über die integrierte
Landwirtschaft bis hin zur biotechnologisch
orientierten Hightech-Landwirtschaft. Was vorläufig
noch als pure Utopie verlacht werden kann
oder schlimmer noch: denunziert als Zwängerei
einer Gentech-Lobby, die sich auf der Verliererstrasse
sieht , ist möglicherweise die Lösung der
Zukunft. Dies ist kein Plädoyer für die sofortige
Einführung der Gentechnologie in der Biolandwirtschaft,
dies kann nach den heutigen Produkten und Grundhaltungen zu urteilen kaum
wenigstens nicht kurzfristig funktionieren.
Gentech-Kulturpflanzen, die in der industriellen
Landwirtschaft anderer Länder durchaus sinnvoll
sind und Pestizidanwendungen reduzieren können,
beeindrucken logischerweise jene Bauern
nicht, die mit anderen Mitteln längst auf chemische
(nicht aber biologische) Pestizide zu verzichten gelernt haben.
Eine gute Vergleichsdokumentation zu diesem
ganzen Fragenkomplex stellt Internutrition auf
ihrer Homepage zur Verfügung, die Bio-Gen-Studie
ist abrufbar.3 Sie stellt in ausgewogener Weise
Vor- und Nachteile verschiedener Anbauweisen
zusammen und deckt auch Forschungslücken auf.
VERNÜNFTIGE ZIELE
Es wird nicht darum gehen, eine strenge Monokultur
weiter zu festigen, indem man die Chemiekeule durch
die Genkeule ersetzt, obschon hier
auch gleich festgehalten werden muss, dass man
sich im Gartenbau und auch im Ackerbau seit vielen
Jahrhunderten von einer produktionsstörenden
Artenvielfalt verabschiedet hat, und dies wird
allen romantischen Vorstellungen zum Trotz
auch so bleiben. Vielmehr sollten beide Seiten
gemeinsame Planungsziele der Ökologisierung der
Landwirtschaft mit vernünftigen Produktionskosten
angehen um in einigen Jahren vielleicht
doch Kulturpflanzen und Anbaumethoden zu
entwickeln, die einer ökologisch sinnvollen
organotransgenen Strategie entsprechen.
Die zweite und insbesondere die dritte Generation
der Kulturpflanzen, die wir auf Grund
molekulargenetischer Einsichten herstellen können
(einige davon werden transgen sein, andere
nicht), sind in den Forschungslaboratorien und
werden den langen Weg aller bei Kulturpflanzen
üblichen Kontrollen durchlaufen darunter hat es
auch solche, die mit neuen Resistenzsystemen
gegen Schädlinge arbeiten, die sich mit erstaunlicher
ökologischer Anpassungsfähigkeit auch
dort in Kulturen einsetzen lassen, wo heute noch
kaum Erträge zu sichern sind (in salzbelasteten
Böden z. B.). Es sind auch Kulturpflanzen in
Arbeit, bei denen die Auskreuzung unmöglich
gemacht wurde man glaube ja nicht, dass solche
Pflanzen, die nicht mehr auskreuzen können, eine
pure Utopie der Künstlichkeit seien: In der
Schweiz ist ein bedeutender Prozentsatz von
Wildpflanzen fähig, spontan Embryonen und damit
fruchtbare Samen zu bilden.
Zu guter Letzt möchte ich noch eine Lanze brechen
für eine gesunde Emotionalität der Debatte:
Bereits in der Genschutz-Debatte gingen die
Emotionen oft hoch, das ist durchaus verständlich,
geht es doch bei der Einführung der Gentechnologie
auf allen Ebenen um den wohl grössten Technologieschub,
den die Menschheit je mitgemacht hat und noch lange
Jahrzehnte mitmachen wird so gesehen ist es für
Fachleute und
Laien durchaus berechtigt, auch Ängste und Bedenken
emotional zu äussern; als Wissenschafter
haben wir keinen Anspruch auf vollständige
Versachlichung der Diskussionen.
Versachlichung ist aber dort angebracht, wo es
um wissenschaftliche Fakten geht. Nur wenn es
um das Einbringen von solchen Fakten geht, die
bewusst oder unbewusst ignoriert werden sollen
oder, noch schlimmer, die bewusst und polemisch
verdreht werden, dürfen selbst die
Wissenschaftsvertreter emotional reagieren, wenn ihnen die
«Sache» wirklich am Herzen liegt. Umgekehrt
kann ich keiner Laienperson Wallungen verübeln,
wenn sie mit hochnäsigen Experten konfrontiert
ist, die nach dem althergebrachten Motto handeln:
«Wie sag ich's meinem Kinde?» Es bleibt
aber die vornehmste Aufgabe der Wissenschaft,
aus Fakten öffentliche Meinung zu gestalten, dies
hat uns Hannah Arendt gelehrt, eine eindrückliche
Kämpferin für eine Revitalisierung unserer
ziemlich blutarmen öffentlichen Debatten.
Klaus Ammann ist Professor der Biologie und Direktor
des Botanischen Gartens Bern. Er ist Mitglied zahlreicher
Fachkommissionen, unter anderem der Eidgenössischen
Fachkommission für die biologische Sicherheit.
1 http://www.gmcommission.govt.nz/
2 http://www.cid.harvard.edu/cidbiotech/bioconfpp/
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